Änderung des Insolvenzrechts

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Insolvenzrechts für sanierungsfähige Unternehemen beschlossen. Die geschah als Folge der gegenwärtigen Finanzkrise und dient der weiteren Regeln zur Stabilisierung des Finanzmarktes. Dabei wurde der auch Begriff der Überschuldung neu definiert. Durch erheblichen Wertverluste insbesondere bei Aktien und Immobilien kann sich bei Unternehmen eine bilanziellen Überschuldung ergeben.  Nach dem bisher geltendem Recht sind Unternehem verpflichtet innerhalb von drei Wochen einen  Inssolvenzantrag zu stellen, wenn die Schulden nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind. Neu ist: zeichnet sich ein Turnaround in wenigen Monaten ab und besteht eine positive Fortführungsprognose, ist der Insolvenzantrag innerhalb von 3 Wochen nicht mehr notwendig.
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