Die Kontenpfändung ist eine Möglichkeite eines Gläubigers Geld vom Schuldner zu erhalten. Eine Pfändung kann nur erfolgen durch einen Pfändungsbeschluss welcher beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden muss. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besitzen muss. Außerdem muß dem Gläubiger bekannt sein, bei welcher Bank der Schuldner ein Konto führt. Wichtig zu wissen: Sozialleistungen (wie Hartz IV) grundsätzlich nicht pfändbar.
Wenn die Pfändung erledigt ist, gibt die Bank das Konto in der Regel wieder frei. Allerdings kann man damit rechnen, dass die Bank das Konto anschließend kündigt.
Kontopfändung
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